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Aktivrente

GSA mit BAGSV gegen Ungleichbehandlung - Petition mitzeichnen!

Die geplante Aktivrente soll Rentnerinnen und Rentnern den steuerfreien Hinzuverdienst bis zu 2000 Euro im Monat ermöglichen. Starten soll die Regelung am 1. Januar 2026. ABER NICHT FÜR SELBSTÄNDIGE.

Gegen diese Ungleichbehandlung wenden wir uns mit der Bundesarbeitsgemeinschaft der Selbständigenverbände BAGSV und dem Verband der Gründer und Selbständigen VGSD. Lies unsere Stellungnahme und zeichne unsere Petition mit!

Stellungnahme

Hier Petition zeichnen!

Die Aktivrente ist an sich eine umstrittene Idee in Punkto Gleichbehandlung.

Begünstigt werden Rentnerinnen und Rentner, die über die einschlägige Regelaltersgrenze hinaus als Angestellte arbeiten. Welche Dachdecker, Feuerwehrfrau oder Pflegekraft schafft es körperlich, über die Altersgrenze hinaus, den Beruf im Rentenalter weiter auszuüben?
Die Weiterarbeit und damit Steuererleichterung trifft also nur für eine begrenzte Zahl an Fachkräften zu.

Dazu kommt: der Freibetrag gilt ausschließlich für Arbeitslohn aus abhängiger Tätigkeit. Einnahmen aus selbstständiger Arbeit, freien Berufen oder Land- und Forstwirtschaft sind nicht begünstigt.
Selbstständige bleiben außen vor – auch dann, wenn sie, wie wir Künstler, über die Künstlersozialkasse (KSK) kranken-, pflege- und rentenversichert sind.

In unserer Stellungnahme und der Petition fordern wir zusammen mit 25 anderen Verbänden, die Selbstständigen in die Aktivrente einzubeziehen.

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Laut Gesetzentwurf sind Selbständige offensichtlich eine andere Art Rentner.